
Verhalten einer Person, dass auf einen Willen zur Abgabe einer bestimmten Willenserklärung schließen lässt. Es wird auch als schlüssiges Verhalten bezeichnet. Der Erklärende gibt eine Willenserklärung konkludent ab, wenn er nicht sagt, was er will, sondern aus seinem ...
Gefunden auf
https://www.anwalt24.de/lexikon

konkludẹnte Handlung, Recht: eine Handlung, aus der auf einen bestimmten Willen des Handelnden geschlossen wird; sie ersetzt die ausdrückliche, wörtliche Erklärung des Willens.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134
Keine exakte Übereinkunft gefunden.